AGB

Heimvolkshochschule Lubmin -  Bildungshaus am Meer (HVHS)

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Gültig ab dem 01.01.2023

 

  1. Anwendung und Geltung

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der HVHS Lubmin und dem jeweiligen Partner abgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere verbindliche Anmeldungen und Reservierungen für angebotene Leistungen der HVHS auf der Grundlage der jeweiligen gültigen Preisliste. Verträge sind schriftlich abzuschließen. Der Vertrag gilt, wenn er unterschrieben zurückgesandt wird. Kunde ist der jeweilige Vertragsunterzeichner. Er ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeitenden, Teilnehmenden und andere von ihm beauftragten Personen über die Bedingungen zum Aufenthalt in der HVHS Lubmin informiert sind. 

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. 

 

2. Leistungen und Preise 

Die Preisliste und Kursgebühren werden vom Vorstand der HVHS und von der Geschäftsleitung festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistungen mehr als vier Monate beträgt. Sonderleistungen wie Buffets, besondere Kostformen, u.ä. bedürfen der gesonderten Absprache und Preisberechnung. 

Im Rahmen der Vollverpflegung werden i.d.R. vier Mahlzeiten zu festgelegten Zeiten angeboten. Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen wird eine Servicepauschale berechnet.

Die Kursgebühren für mehrtägige Veranstaltungen setzen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, aus Kurskosten, Übernachtung und Verpflegung zusammen. Bei Tagesveranstaltungen werden zu den Kurskosten besondere Aufwendungen wie z.B. Brennen des Tons, Exkursionen und Verpflegung zusätzlich berechnet.

Um Teilnehmerbeträge gering zu halten, werden Förderungen und Zuschüsse für Kurse und Projekte eingeworben, die sich ermäßigend auswirken. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch. 

Bei Gasttagungen, Anmietungen und privater Nutzung sind Raumüberlassungskosten zu zahlen. Die Kosten für Verpflegung werden gesondert abgesprochen. Die Übernachtung erfolgt nach der gültigen Preisliste. 

Rechnungen sind grundsätzlich nach der in der verbindlichen Anmeldebestätigung vereinbarten Art und Weise ohne Abzug von Skonto zu begleichen.

Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 09:00 Uhr zu räumen. Für Seminar- und Funktionsräume gilt dies ebenso.

 

3. Rücktritt/ Absagen 

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit der HVHS und unter Berücksichtigung der Regelungen dieser AGB erfolgen.

Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet. Bei Absage der gesamten Veranstaltung werden

ab 3 Monate vor Leistungszeitraum 30%ab 6 Wochen vor Leistungszeitraum 50%, 

1 Woche vorher 90% und bei Nichtanreise ohne Stornierung 90% bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.

Gebühren entfallen, wenn jemand von der Warteliste nachrücken kann oder Ersatzteilnehmer genannt werden.

Nimmt der Vertragspartner vereinbarte Leistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch so erfolgt keine Erstattung.

 

4. Haftung

Für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände und Sachen haftet die HVHS nicht. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der HVHS, in den technischen Einrichtungen und in den Seminarräumen der HVHS hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.

Fundsachen werden auf Wunsch gegen Erstattung der Kosten und auf eigenes Risiko nachgesandt. Nach 12 Wochen werden diese entsorgt oder gehen in das Eigentum der HVHS über. 

Der Kunde haftet gegenüber der HVHS für Beschädigungen, Zerstörung und Verluste.

Bei Verlust eines Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben. Wird durch einen Vertragspartner und dessen Gäste der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der HVHS gefährdet, so kann die HVHS den Vertrag lösen oder ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung der HVHS unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

 

5. Sonstige Regelungen

Das Mitbringen und Halten von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die HVHS und nur in bestimmten Räumen gestattet. 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich der HVHS anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber der HVHS zu stellen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Die Gäste sind mit der Aufnahme und Speicherung ihrer Daten einverstanden. Die HVHS verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die Veranstaltungsverwaltung zu verwenden unter Einhaltung der gültigen DSGVO.

Wenn Sie sich für Kur- oder Erholungszwecke in Lubmin aufhalten, sind Sie dazu verpflichtet, eine Kurtaxe für die Dauer ihres Aufenthaltes zu entrichten. Als Gäste eines gemeinnützigen Bildungshauses zahlen Sie den ermäßigten Satz. Befreit von der Zahlung sind Kinder unter 6 Jahren und Gäste, die zu Bildungszwecken an Kursen, Seminaren und Tagungen teilnehmen. Näheres auf der Webseite des Seebades Lubmin.